Erklärung zur Barrierefreiheit
traraa! soll für alle funktionieren – ob du mit dem Finger, der Maus, der Tastatur, einem Screenreader oder mit großer Schrift unterwegs bist. Hier steht ehrlich, wie weit wir sind, was noch hakt und wie du uns Bescheid sagst.
Stand: 22. Oktober 2026
Wie barrierefrei ist traraa!?
Weitgehend barrierefrei.
Nach unseren eigenen Tests sind die Seiten von traraa! weitgehend mit den Anforderungen der WCAG 2.2 auf Stufe AA vereinbar. Diese Richtlinien sind auch die Grundlage der europäischen Norm EN 301 549. „Weitgehend“ heißt: Es gibt die Einschränkungen, die weiter unten stehen. Eine Prüfung durch eine unabhängige Prüfstelle hat noch nicht stattgefunden.
Für Kleinstunternehmen gelten die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) an Dienstleistungen nicht (§ 3 Abs. 3 BFSG). traraa! wird von einem solchen Kleinstunternehmen betrieben. Wir setzen die Anforderungen trotzdem freiwillig um und geben hier die Informationen, die das Gesetz für Dienstleistungen vorsieht (Anlage 3 BFSG).
So funktioniert traraa!
traraa! ist ein Online-Dienst für digitale Überraschungen. Du gestaltest im Browser eine Geschenkbox und verschickst sie als Link. Die beschenkte Person öffnet den Link im Browser und packt die Box aus – ohne App und ohne Anmeldung.
- Du wählst, was du verschenken möchtest: ein Geschenk für eine Person, ein gemeinsames Geschenk mit Nachrichten von mehreren Menschen oder einen Adventskalender.
- Du suchst einen Anlass und ein Design aus und schreibst deine Nachricht. Fotos, eine Sprachnachricht, ein Gutschein oder Tickets sind freiwillig.
- In der Vorschau siehst du die Box genau so, wie sie ankommt. Das kostet nichts.
- Erst wenn alles passt, bezahlst du einmal. Ein Konto oder Abo gibt es nicht.
- Du bekommst den Geschenklink und schickst ihn per WhatsApp, E-Mail oder als QR-Code. Per E-Mail bekommst du außerdem einen privaten Verwaltungslink, mit dem du die Box ändern oder löschen kannst.
Was wir für die Barrierefreiheit tun
- Mit der Tastatur bedienbarAlle Funktionen erreichst du mit der Tab-Taste, und „Zum Inhalt springen“ führt direkt an der Navigation vorbei. Ein deutlicher Rahmen zeigt, wo du gerade bist – die feste Kopfzeile verdeckt ihn nicht.
- Für Screenreader aufbereitetÜberschriften, Bereiche, Knöpfe und Formularfelder sind beschriftet. Wichtige Änderungen – etwa „Die Überraschung ist offen“ – werden angesagt.
- Box öffnen ohne WischgesteDu kannst an der Schleife ziehen, dreimal auf die Box tippen, die Eingabetaste drücken oder den Knopf „Geschenk öffnen“ nutzen.
- Weniger BewegungWenn auf deinem Gerät „Bewegung reduzieren“ eingestellt ist, öffnet sich die Box ohne Animation. Auf der Startseite kannst du Animationen und das Hintergrundvideo jederzeit anhalten.
- Kein Ton ohne dichDie Box klingt erst, wenn du sie berührst – von allein spielt nichts. Mit dem Schalter „Ton“ oben rechts schaltest du Klänge und Vibration jederzeit aus, dein Gerät merkt sich die Wahl. Auf dem iPhone bleibt die Box im Lautlos-Modus still, bis du den Schalter zweimal antippst. Sprachnachrichten starten erst, wenn du auf Abspielen tippst. Das Hintergrundvideo der Startseite ist stumm und rein dekorativ – Untertitel braucht es deshalb nicht.
- Gut lesbarTexte und Bedienelemente haben genug Kontrast. Die Seiten funktionieren auch mit 200 % Zoom, auf schmalen Bildschirmen ab 320 Pixel Breite und mit größeren Zeilen- und Buchstabenabständen.
- Große TippflächenKnöpfe und Links sind mindestens 24 × 24 Pixel groß oder haben genug Abstand zueinander.
- Verständliche FormulareJedes Feld hat eine sichtbare Beschriftung. Fehler erklären wir in Worten, und Name und E-Mail-Adresse kann dein Browser automatisch ausfüllen.
- Erst ansehen, dann bezahlenDu siehst die fertige Box vor dem Bezahlen. Es gibt keine Zeitlimits beim Gestalten auf unseren Seiten.
Was noch nicht ganz klappt
- Fotos und Sprachnachrichten kommen von den Schenkenden. Fotos tragen nur eine allgemeine Beschreibung wie „Foto von Jonas (1)“, und zu Sprachnachrichten gibt es keine Abschrift. Unser Tipp: Schreib das Wichtigste auch in deine Nachricht.
- Hochgeladene Gutscheine und Tickets (PDF oder Bild) prüfen wir nicht auf Barrierefreiheit. Wenn die Schenkenden einen Code eintragen, steht er zusätzlich als Text in der Box.
- Das Auspacken ist bewusst verspielt und animiert. Die Alternativen oben funktionieren immer, das Erlebnis ist mit Screenreader aber weniger bildhaft.
- Bezahlt wird auf der Bezahlseite unseres Zahlungsdienstleisters Stripe. Auf deren Gestaltung haben wir nur wenig Einfluss.
- Inhalte in Leichter Sprache oder Gebärdensprache bieten wir noch nicht an.
- Ausführliche Tests mit Screenreadern und mit Menschen mit Behinderung stehen noch aus. Deshalb freuen wir uns besonders über deine Rückmeldung.
Wie wir geprüft haben
Zuletzt am 22. Oktober 2026: automatisch mit axe-core (Regeln für WCAG 2.0 bis 2.2, Stufe A und AA, plus bewährte Praktiken) in Chromium, auf Handy- und Desktop-Größe. Dazu eigene, wiederholbare Tests für die Bedienung nur mit der Tastatur, einen sichtbaren und nicht verdeckten Fokus, die Darstellung bei 320 Pixel Breite und 200 % Zoom, vergrößerte Text-Abstände, die Größe der Tippflächen, Kontraste, das Menü auf dem Handy sowie das Öffnen der Beispiel-Box mit und ohne Animation.
Geprüft haben wir die Startseite, Geschenkideen und Anlassseiten, das Beispiel-Erlebnis (vor und nach dem Öffnen), die ersten Schritte beim Gestalten, Hilfe und Kontakt, die Seite für Teams, Inhalt melden, Vertrag widerrufen, die Rechtstexte und diese Seite.
Barriere gefunden? Sag uns Bescheid
Wenn etwas für dich nicht funktioniert oder du Inhalte in einer anderen Form brauchst, schreib uns. Erzähl kurz, auf welcher Seite es hakt und womit du unterwegs bist – zum Beispiel Handy, Tastatur oder Screenreader. Wir antworten so schnell wie möglich.
Barriere meldenoder per E-Mail an hallo@traraa.de
Wenn du mit unserer Antwort nicht zufrieden bist
Zuständig für die Überwachung der Barrierefreiheit von Dienstleistungen ist:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)Carl-Miller-Straße 639112 MagdeburgTelefon: +49 391 289 230 23E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.deWeb: www.mlbf-barrierefrei.deDort kannst du beantragen, dass die Behörde Maßnahmen prüft (§ 32 BFSG).
Außerdem kannst du dich kostenlos an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz wenden (§ 34 BFSG):
Schlichtungsstelle nach dem BehindertengleichstellungsgesetzMauerstraße 5310117 BerlinTelefon: +49 30 18 527-2805E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.deWeb: www.schlichtungsstelle-bgg.deDiese Erklärung haben wir am 22. Oktober 2026 erstellt und zuletzt am 22. Oktober 2026 überprüft.